Steuertipp 1 - Abzugsmöglichkeiten der Vermögensverwaltungskosten in der Schweizer Steuererklärung
In der Schweiz können Steuerpflichtige bestimmte Kosten, die im Zusammenhang mit der Verwaltung ihres Privatvermögens stehen, von der Steuer abziehen. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die Abzugsmöglichkeiten dieser Vermögensverwaltungskosten und geht auf die Unterschiede in verschiedenen Kantonen ein.
Allgemeine Abzugsmöglichkeiten bei der Vermögenssteuer in der Schweizer Steuererklärung
Vermögensverwaltungskosten umfassen alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Verwaltung des privaten Vermögens stehen. Dazu gehören beispielsweise Depotgebühren, Verwaltungshonorare, Kosten für die Vermögensberatung und sogar Negativzinsen auf Bankguthaben, wie auf dargestellt. Diese Kosten sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig, da sie als notwendig für die Erhaltung und Mehrung des Vermögens angesehen werden.
Ein wichtiger Aspekt ist der Steuerauszug oder das Steuerreporting, das von Banken angeboten wird. Dieser Auszug erleichtert das Ausfüllen der Steuererklärung erheblich, da er eine detaillierte Aufstellung aller abzugsfähigen Kosten enthält und die Genauigkeit der Angaben erhöht.
Kantonale Unterschiede bei der Vermögenssteuer
Die Abzugsmöglichkeiten für die Vermögenssteuer in der Schweiz und Regelungen können jedoch von Kanton zu Kanton variieren. Hier sind einige Beispiele:
Wie hoch die Vermögenssteuer in den einzelne Kantone ist, findest du hier:
- Vermögenssteuer Kanton Zürich:
- Pauschalabzug: 3‰ des Steuerwerts der durch Dritte verwalteten Wertschriften.
- Obergrenze: CHF 6’000
- Vermögenssteuer Kanton Thurgau:
- Pauschalabzug: 2‰ des fremdverwalteten Wertschriftenvermögens.
- Obergrenze: CHF 6’000
- Vermögenssteuer Kanton Zug:
- Pauschalabzug: 3‰ des Steuerwertes der durch Dritte verwalteten Wertschriften des Privatvermögens.
- Obergrenze: CHF 9’000
- Vermögenssteue Kanton Schwyz:
- Pauschalabzug: 3‰ des Steuerwertes für die Verwaltung und Verwahrung von Wertschriften und Guthaben durch Drittpersonen.
- Obergrenze: CHF 6'000
- Vermögenssteuer Kanton St. Gallen:
- Pauschalabzug: 2‰ des fremdverwalteten Wertschriftenvermögens.
- Obergrenze: CHF 6’000.
- Höhere tatsächliche Kosten können nachgewiesen werden.
- Vermögenssteuer Kanton Basel-Stadt:
- Effektive Kosten müssen nachgewiesen werden.
- Keine spezifische Pauschale angegeben.
- Vermögenssteuer Kanton Graubünden:
- Pauschalabzug: Bis CHF 3.6 Mio. 2.5‰ des Steuerwertes, darüber 1‰. Maximal bis zur Höhe der steuerbaren Vermögenserträge. Höhere Abzüge müssen nachgewiesen werden.
- Pauschalabzug: Bis CHF 3.6 Mio. 2.5‰ des Steuerwertes, darüber 1‰. Maximal bis zur Höhe der steuerbaren Vermögenserträge. Höhere Abzüge müssen nachgewiesen werden.
- Vermögenssteuer Kanton Luzern:
- Pauschalabzug: Bis CHF 3 Mio. 0,3% des Steuerwertes, darüber 0,1%, maximal jedoch den Wert der steuerbaren Erträge. Höhere Abzüge müssen nachgewiesen werden.
- Pauschalabzug: Bis CHF 3 Mio. 0,3% des Steuerwertes, darüber 0,1%, maximal jedoch den Wert der steuerbaren Erträge. Höhere Abzüge müssen nachgewiesen werden.
- Vermögenssteuer Kanton Aargau:
- Pauschalabzug: 3 ‰ der verwalteten Depotwerte am Ende des Jahres, erfolgsunabhängige Gebühr. Erfolgsabhängige Gebühren sind nicht abziehbar.
- Pauschalabzug: 3 ‰ der verwalteten Depotwerte am Ende des Jahres, erfolgsunabhängige Gebühr. Erfolgsabhängige Gebühren sind nicht abziehbar.
- Vermögenssteuer Kanton Bern:
- Pauschalabzug: Nicht spezifiziert, effektive Kosten müssen nachgewiesen werden.
- Pauschalabzug: Nicht spezifiziert, effektive Kosten müssen nachgewiesen werden.
Hier ist eine allgemeine Auflistung der abziehbaren und nicht abziehbaren Kosten für die Vermögensverwaltung in der Schweizer Steuererklärung. Genauere Angaben in der kantonalen Wegleitung.
Abziehbare Kosten Vermögenssteuer:
- Depot- und Safegebühren: Kosten für die Aufbewahrung und Verwaltung von Wertschriften.
- Inkassospesen: Gebühren für das Einziehen von Zinsen und Dividenden.
- Verwaltungskosten durch Dritte: Kosten, die für die Verwaltung des Vermögens durch Drittpersonen (z.B. Banken, Vermögensverwalter) entstehen.
- Negativzinsen: Aufwendungen für Negativzinsen auf Kapitalvermögen.
- Nicht rückforderbare oder anrechenbare ausländische Quellensteuern.
Nicht abziehbare Kosten bei der Vermögenssteuer:
- Anschaffungs- und Herstellungskosten: Kosten für den Erwerb von Vermögensgegenständen.
- Wertvermehrungskosten: Aufwendungen für die Wertsteigerung von Vermögensgegenständen.
- Kosten für den Erwerb und die Veräusserung von Wertschriften: Courtagegebühren, Ausgabekommissionen, Verkaufskommissionen usw.
- Emissionsabgabe: Kosten im Zusammenhang mit der Emission von Wertpapieren.
- Kosten für Finanz-, Anlage-, Erbschafts-, Vorsorge- und Steuerberatung.
- Kosten für die Erstellung der Steuererklärung.
In diesem Blogbeitrag haben wir uns eingehend mit den Abzugsmöglichkeiten der Vermögensverwaltungskosten in der Schweizer Steuererklärung beschäftigt. Dabei wurde deutlich, dass die Regelungen in den verschiedenen Kantonen variieren, sowohl hinsichtlich der Pauschalabzüge als auch der Obergrenzen und der spezifischen Bedingungen für abziehbare und nicht abziehbare Kosten.
Wichtige Erkenntnisse sind:
- Pauschalabzüge bieten Vereinfachung: Viele Kantone bieten die Möglichkeit, Vermögensverwaltungskosten pauschal abzuziehen, was den Prozess der Steuererklärung vereinfacht. Diese Pauschalen variieren jedoch von Kanton zu Kanton.
- Obergrenzen beachten: Es gibt Obergrenzen für die Pauschalabzüge, die in den einzelnen Kantonen unterschiedlich sind. Diese Grenzen sind entscheidend, um zu bestimmen, ob der Pauschalabzug oder die detaillierte Auflistung der tatsächlichen Kosten vorteilhafter ist.
- Differenzierung der Kostenarten: Es ist wichtig, zwischen abziehbaren und nicht abziehbaren Kosten zu unterscheiden. Während Kosten wie Depotgebühren oder Verwaltungskosten durch Dritte oft abzugsfähig sind, sind Ausgaben für den Erwerb von Vermögenswerten oder Kosten für Beratungsdienstleistungen in der Regel nicht abzugsfähig.
- Aktuelle Informationen sind entscheidend: Die Steuergesetze und -richtlinien können sich ändern. Daher ist es wichtig, sich stets auf die neuesten Wegleitungen zu beziehen, um die Steuererklärung korrekt und effizient zu gestalten.
Zusammenfassend bietet dieser Blogbeitrag von Smart eTax einen umfassenden Überblick über die Abzugsmöglichkeiten von Vermögensverwaltungskosten in der Schweiz und unterstreicht die Bedeutung, sich mit den spezifischen Regelungen des jeweiligen Wohnkantons über das steuerbare Vermögen vertraut zu machen. Verschiedene öffentliche Rechner können dir dabei helfen und dir eine grobe antwort liefernen, ab wann und wie hoch deine Vermögenssteuer in der Schweiz ausfallen wird.
Ab wann eine Vermögenssteuer in der Schweiz bezahlt wird, findest du in den untestehenden Links. In der Regel findest du auch eine Tabelle worab sich die Vermögensteuer ableiten lässt.
Vermoegenssteuer Zuerich Wegleitung
Vermoegenssteuer Thurgau Wegleitung
Vermoegenssteuer Zug Wegleitung
Vermoegensteuer Schwyz Wegleitung
Vermoegenssteuer Basel Stadt Wegleitung
Vermoegenssteuer St.Gallen Wegleitung
Vermoegenssteuer Graubünden Wegleitung
Vermoegenssteuer Luzern Wegleitung
Vermoegenssteuer Aargau Wegleitung
Vermoegenssteuer Bern Wegleitung