Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbestimmungen


Hier findest du die Mit der Eröffnung eines Accounts auf Smart eTax stimmst du automatisch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der eDoc AG für die Nutzung des Smart eTax-Kontos und der Smart eTax-Dienste zu (Stand: Januar 2022).

1. Vertragsgegenstand

1. Allgemeines

Dies sind die Allgemeinen Bestimmungen (AB) der eDoc AG, Schulstrasse 17, 8472 Seuzach, Schweiz für die Nutzung des Smart eTax-Kontos und der Smart eTax- Dienste für Personen und Organisationen in der Schweiz. Die Zustimmung zu diesen AB erfolgt bei Registrierung zum Smart eTax -Konto. Der Inhaber eines Smart eTax - Kontos (Kunde) erklärt damit, dass er diese AB sowie die Datenschutzerklärung von Smart eTax gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Das Vertragsverhältnis mit Smart eTax beginnt mit Akzeptieren dieser AB, spätestens mit Nutzung eines Smart eTax Dienstes, unter den nachfolgenden Bestimmungen. Diese AB sind in einem ausdruckbaren Format abrufbar. Sie sind unabhängig von anderen Bestimmungen zur Nutzung von Software, Applikationen oder Diensten anderer Anbieter bei Nutzung von Smart eTax Diensten. Solche Bestimmungen sind ggf. zusätzlich zu beachten.

2. Inhalt und Zweck

Gegenstand des vorliegenden Vertrages ist die für die Vertragsdauer befristete Zurverfügung- stellung der im Anhang bezeichneten vertrags- gegenständlichen SaaS-Software des Providers zur Nutzung durch den Kunden über ein Daten- netz sowie mit dieser Nutzung verbundene wei- tere Leistungen im Sinne eines Cloud Services. Der Provider ist Eigentümer und Inhaber der Rechte an der SaaS-Software oder zum Betrieb der SaaS-Software in der Cloud berechtigt. Er bietet die SaaS-Software samt der zu deren Betrieb notwendigen Basissoftware zur Nutzung des Kunden über ein Datennetz an. Die Nutzung der SaaS-Software durch den Kunden erfolgt über Fernzugriff mit mobilen oder festen End- geräten des Kunden. Die SaaS-Software wird nicht auf den (End-)Geräten des Kunden installiert. 1.3 Anhang Der diesem Vertrag als integrierter Bestandteil beigefügte Anhang enthält die näheren Angaben über die von den Vertragsparteien zu erbringenden Leistungen, insbesondere - die nähere Beschreibung der als Teil des Cloud Services zur Verfügung gestellten SaaS-Software, inkl. Leistungsbeschrieb; - den Zeitpunkt der Inbetriebnahme; - die Verfügbarkeit und die Nutzungszeiten, inkl. Wartungsfenster, sowie die Geschäfts- zeiten; - den Umfang der Nutzung (z.B. Anzahl Benutzer, Zugriffe pro Zeitperiode, Speicherkapazität, etc.); - die für die Nutzung geeigneten Datennetze; - die technischen Voraussetzungen für die Nutzung (Systemvoraussetzungen etc.); - die Bezeichnung der Dokumentation; - die Preisliste des Providers. - allfällige weitere im Anhang enthaltene Regelungen oder Dokumente.

2. Registrierung für ein Smart eTax-Konto & Anmeldung

1. Zur Eröffnung eines Smart eTax-Kontos ist eine erfolgreiche Registrierung erforderlich. Dafür ist der an die angegebene E-Mail-Adresse gesendete Link zu verwenden. Mit Registrierung wird für den Besitzer ein Smart eTax-Konto eröffnet, das gewisse Funktionalitäten bietet. Für ein Smart eTax-Konto einer Organisation ist die Bevollmächtigung des Registrierenden erforderlich, das Vertragsverhältnis für die Organisation einzugehen. Bei der Registrierung, wird davon ausgegangen, dass diese Bevollmächtigung besteht. Sollte dies nicht der Fall sein, darf die entsprechende Person keine Registrierung vornehmen. Die Eröffnung eines Smart eTax-Kontos und die Aktivierung eines Smart eTax Dienstes erfolgt entweder durch den Kunden selbst oder seinen Mitarbeitenden, Treuhänder oder Vertriebs-/Vertragspartner als Bevollmächtigter in seinem Auftrag.

3. Ausführungsbedingungen

1. Cloud Service des Providers
Der Provider erbringt für den Kunden im Rahmen dieses Vertrages gegen Entgelt folgenden Cloud Service: - Der Provider verpflichtet sich, dem Kunden die in Ziff. 3.2 aufgeführte SaaS-Software im vereinbarten Umfang (z.B. Kategorie, User, Ressourcen) nach Massgabe von Ziff. 3.3 zur Nutzung über ein Datennetz zugänglich zu machen. Zu diesem Zwecke speichert der Provider die SaaS-Software auf einer Server- plattform, auf welche der Kunde über eines der gemäss Ziff. 3.2 genannten Datennetze zugreifen und so die SaaS-Software nutzen kann. Der Provider verpflichtet sich, nach Massgabe von Ziff.3.4 zur Erbringung von Standardpflege- leistungen an der vertragsgegenständlichen SaaS-Software, inklusive Help-Desk-Leistungen zur Unterstützung des Kunden bei Problemen im regelmässigen Gebrauch. Der Provider verpflichtet sich zudem zur Speicherung und Sicherung der bei der Nutzung anfallenden kundenspezifischen Daten nach Massgabe von Ziff. 3.5. Der Provider ist berechtigt, alle oder vereinzelte Leistungen, zu denen er gemäss diesem Vertrag verpflichtet ist, durch beigezogene Sub- unternehmer erbringen zu lassen. Der Kunde kann vom Provider jederzeit Auskunft, über die für die Erbringung des Cloud Services  eingesetzten Subunternehmer und deren Funktion verlangen. Für Handlungen oder Unterlassungen seiner Subunternehmer hat der Provider wie für seine eigenen Handlungen oder Unterlassungen einzustehen. Weitere Leistungen des Providers, insbesondere Schulung, können jederzeit schriftlich vereinbart werden, soweit solche Leistungen vom Provider angeboten werden. Sie werden dem Kunden gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwands zu den im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Ansätzen des Providers erbracht.

2. SaaS-Software
Der Provider stellt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages ab dem im Anhang vereinbarten Zeitpunkt die im Anhang spezifizierte SaaS- Software per Übertragung über ein Datennetz (Internet-Standleitung, Internet-Einwahlverbindung, Virtual Private Network [VPN] oder GSM- Mobilfunkdienste) entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Die geschuldete Verfügbarkeit, d.h. die technische Nutzbarkeit der SaaS-Software und der Daten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden unter Verwendung eines Clients, ist im Anhang geregelt. Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung/Netzwerkanbindung des Kunden sind im Anhang beschrieben. Die darin genannten, zur Zeit des Vertragsschlusses gültigen technischen Voraussetzungen können vom Provider jederzeit einseitig angepasst werden; der Provider hat jedoch eine Mitteilungsfrist von einem (1) Monat einzuhalten.

3. Nutzungsrechte
Dem Kunden wird für die Dauer dieses Vertrages ein, nicht exklusives, unübertragbares, nicht unterlizenzierbares und entgeltliches Nutzungsrecht an der in Ziff. 3.2 genannten SaaS- Software für seine eignen Zwecke eingeräumt. Die Bestimmungen dieser Ziff. 3.3 regeln die Benutzungsrechte des Kunden abschliessend. Der Provider übermittelt dem Kunden die im Anhang vereinbarte Anzahl von Benutzernamen und Benutzerpasswörtern. Der Kunde ändert die Passwörter unverzüglich in nur ihm bekannte Passwörter. Der Kunde ist für die Verwaltung von Benutzerprofilen und Passwörtern alleine zuständig und diese sind vom Kunden geheim zu halten sowie vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Das Nutzungsrecht beinhaltet ausschliesslich das Recht, die SaaS-Software, wie sie in Ziff. 3.2 aufgeführt wird, per Fernzugriff über eine Datenleitung für die eigenen Zwecke des Kunden, während der im Anhang bestimmten Nutzungszeiten und dem darin spezifizierten Umfang zu nutzen. Unter keinen Umständen darf die Nutzung in gesetzeswidriger Weise oder zu gesetzeswidrigen Zwecken (inkl. Verletzung von Schutzrechten Dritter oder Verwendung von unrechtmässig erlangten bzw. bearbeiteten Daten) erfolgen. Der Kunde hält den Provider von sämtlichen Kosten, Aufwendungen und von sämtlicher Haftung schadlos, die diesem durch eine solche gesetzeswidrige Nutzung entstehen. Der Provider ist berechtigt, rechtswidrige Daten ohne weiteres zu löschen. Die Kosten des Fernzugriffs durch den Kunden (insbes. für die benötigten Endgeräte und die Verbindungskosten des Kunden) gehen dabei zu Lasten des Kunden und dieser trägt alleine die Verantwortung für die Verfügbarkeit der Telekommunikationsverbindung. Übergabepunkt für die Nutzung der SaaS-Software und den zugehörigen Daten ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Providers. Mit der Einräumung des Nutzungsrechts an der SaaS-Software räumt der Provider dem Kunden auch das Recht zur Nutzung der für den Fernzugriff auf den Endgeräten allenfalls benötigten Client- Software ein, soweit diese im Anhang im Einzelnen bezeichnet wurde. Die Client-Software darf vervielfältigt werden, soweit eine solche Vervielfältigung für die vertragsgemässe Nutzung der SaaS-Software erforderlich ist (bspw. das Laden der Client- Software in den Arbeitsspeicher). Der Kunde darf den Client nur für den Zugriff auf den Server im Rahmen der vertragsgemässen Nutzung der SaaS-Software verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, die im Anhang definierten Systemvoraussetzungen jederzeit einzuhalten, und dafür zu sorgen, dass die Benutzer mit der ordnungsgemässen Bedienung der Client-Software vertraut sind. Die dem Kunden vom Provider überlassenen Nutzungsrechte an fremder, von Dritten erstellter Software, sind dem Umfang nach auf diejenigen Nutzungsrechte beschränkt, welche der Dritte dem Provider eingeräumt hat Die Nutzungsrechte beziehen sich nur auf den Objektcode (object code), nicht aber auf den Quellcode (source code). Der Kunde darf weder die SaaS-Software noch die Struktur der Datenbank kopieren. Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen zur Sicherstellung, dass Dritte keinen Zugriff auf die SaaS-Software haben. Im Falle nicht autorisierten Zugriffs eines Dritten auf die SaaS-Plattform und Software hat der Kunde dies unverzüglich dem Provider zu melden. Er unterstützt den Provider bei der Ergreifung aller zulässigen Mittel zur Wahrung seiner Interessen. Die im Anhang bezeichnete Benutzer- dokumentation ist Teil des eingeräumten Nutzungsrechts an der SaaS-Software und wird  vom Provider in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Soweit ein Herunterladen der Benutzerdokumentation vom Provider ermöglicht wird, kann der Kunde die Dokumentation per Datenleitung vom Server des Providers herunterladen und unter Aufrechterhaltung vorhandener Schutzrechtsvermerke speichern, ausdrucken und für die Zwecke dieses Vertrages in angemessener Anzahl vervielfältigen. Er hat keinen Anspruch auf eine gedruckte Version der Benutzerdokumentation.

4. Pflege
Soweit im Anhang oder einer Beilage zum Anhang nicht abweichende Pflegeleistungen vereinbart sind, verpflichtet sich der Provider im Rahmen des für den Cloud Service vereinbarten Entgelts zur Erbringung folgender Standard- pflegeleistungen für die SaaS-Software: Helpdesk (telefonischer Auskunftsdienst) für den Kunden bei Anwendungsproblemen betr. SaaS- Software während der im Anhang festgelegten Geschäftszeiten; - Entgegennahme und Prüfung von Fehlermeldungen des Kunden während der Geschäftszeit; - Fehler- und Störungsbeseitigung bei Fehlfunktionen der SaaS-Software; - Nachführen der Benutzerdokumentation und Bereitstellung der Benutzerdokumentation in elektronischer Form. Handelt es sich bei der SaaS-Software um Software von Dritten, so beschränken sich die Fehler- und Störungsbeseitigung bzw. Anpassungen der SaaS-Software oder ihrer Dokumentation auf die Koordination mit dem Softwarehersteller und der Installation von durch den Softwarehersteller zur Verfügung gestellten Patches und Updates bzw. Dokumentationen. Das Entgelt für die Standardpflegeleistungen ist im ordentlichen Entgelt für den Cloud Service gemäss Ziff. 3 hiernach inbegriffen. Allfällige weitergehende Pflegeleistungen, welche über die genannten Standardpflegeleistungen hinausgehen, werden dem Kunden nach den jeweils geltenden Ansätzen des Providers zusätzlich in Rechnung gestellt, soweit sie vom Provider angeboten werden. Der Provider ist berechtigt, den Cloud Service, insbes. aber die Leistungsmerkmale der SaaS-Software weiterzuentwickeln und anzupassen, um den technischen Fortschritt und geänderte rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Der Provider informiert über solche Aktualisierungen des Cloud Services mit angemessener Frist (in der Regel 1 Monat im Voraus), insbes. durch E-Mail oder auf einem geeigneten Pflegeportal. Sofern die Nutzung der aktualisierten Version des Cloud Services für den Kunden unzumutbar ist, kann der Vertrag vom Kunden jederzeit ausserordentlich, mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf ein Monatsende hin schriftlich gekündigt werden.

5. Daten, Datenspeicherung & Backup
Der Provider stellt dem Kunden zur Speicherung der Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Software Speicherkapazität auf den Servern des Providers nach Massgabe des Anhangs zur Verfügung. Die Daten gehören zum Rechtsbereich des Kunden, der den Cloud Service nutzt, auch wenn diese örtlich beim Provider gespeichert sind. Für die Speicherung und Verarbeitung der Daten ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich. Der Kunde hält sich insbesondere bei der Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten strikte an die Bestimmungen des jeweils anwendbaren Datenschutzgesetzes. Der Provider ermöglicht dem Kunden, dessen auf dem Server des Providers gespeicherten Daten während der Vertragsdauer und innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsbeendigung in einem vom Provider zur Verfügung gestellten standardisierten Verfahren zu downloaden. Er übernimmt jedoch dadurch keinerlei Gewähr für eine Nutzbarkeit von heruntergeladenen Daten auf anderen Systemen. Der Provider ist berechtigt, die bei ihm gespeicherten Daten des Kunden 30 Tage nach Vertragsbeendigung löschen, es sei denn, der Provider ist zu deren Aufbewahrung nach zwingendem Recht verpflichtet. Der Provider trifft geeignete Vorkehrungen gegen den Datenverlust bei Ausfällen des Cloud- Servers sowie zur Verhinderung unbefugter Zugriffe durch Dritte auf die Daten des Kunden. Zu diesem Zweck nimmt der Provider regelmässige Backups vor (mindestens einmal pro Tag), prüft die Serverplattform auf Viren und schützt die auf dem Server gespeicherten Zugangsdaten des Kunden mit geeigneten, dem technischen Stand entsprechenden Mitteln gegen unbefugte Zugriffe.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung und Instandhaltung der für die Nutzung des SaaS-Software benötigten Endgeräte, die Datenleitung für den Zugriff auf die SaaS- Software (z.B. Hardware und Betriebssystem, Netzwerkgeräte, Miet- oder Internetverbindung etc.) und stellt sicher, dass deren Konfiguration und technischer Stand den jeweils aktuellen Vorgaben des Providers entsprechen. Sie verpflichten sich, ihre Systeme nach dem aktuellen Stand der Technik gegen Missbrauch zu schützen und minimieren das Risiko eines  unberechtigten Zugriffs auf das Smart eTax- Konto und die Smart eTax Dienste durch den Einsatz geeigneter Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Verwendung eines aktuellen Anti-Virus- Programms, einer Firewall, eines Spam-Filters). Bei der Nutzung der SaaS-Software durch ihn oder von ihm bestimmte Benutzer beachtet er die Vorgaben im Anhang und in der jeweils aktuellen Benutzerdokumentation und schützt die Zugriffsdaten vor unberechtigten Zugriffen. Sie sorgen für einen ausreichenden Zugriffsschutz. Es sind starke Passwörter nach den Systemvorgaben zu verwenden. Login- Daten sind grundsätzlich regelmässig sowie unverzüglich zu ändern, wenn Grund zur Annahme besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von ihnen erhalten haben. Sie informieren unverzüglich über Nutzungsstörungen und erbringen mögliche Unterstützungsleistungen, um die Störungen beheben zu können. Sie werden keine Daten oder Informationen im Smart eTax-Konto und über einen Smart eTax Dienst speichern oder verarbeiten, die gegen diese AB, geltendes Recht oder die guten Sitten verstossen. Sie halten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zum Datenschutz und Immaterialgüterrecht, ein. Der Kunde ist für den Inhalt der von ihm und seinen Benutzern im Smart eTax -Konto und den Smart eTax Diensten eingestellten oder darin erzeugten Daten verantwortlich. Der Provider ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf ihre Gesetz- oder Rechtmässigkeit zu überprüfen, behält sich aber das Recht vor, diese Inhalte jederzeit ohne Mitteilung des Besitzers bei Verdacht auf widerrechtlichen oder sittenwidrigen Inhalt einzusehen, zu verändern oder zu löschen. Im Falle einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung ist der Provider verpflichtet, diese Inhalte herauszugeben oder Zugriff darauf zu gewähren. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich, welche Inhalte im Smart eTax-Konto und den Smart eTax Diensten verarbeitet und gespeichert werden und ob die durch den Provider gebotene Datensicherheit für seine Inhalte ausreichend ist. Vor der Übermittlung von Daten und Informatio- nen an den Provider wird der Kunde diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik ent- sprechende Virenschutzprogramme einsetzen. Bei schwerwiegenden Verletzungen der Nutzungsbedingungen des Cloud Services (durch den Kunden selbst oder von ihm bestimmte Benutzer) oder der Mitwirkungspflichten des Kunden ist der Provider berechtigt, dem Kunden den Zugang zum Cloud Service zu sperren. Bei unberechtigter Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Provider auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

4. Vergütungen/Rechnungsstellung

Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung der Vergütung für den Cloud Service, die aus der jeweils aktuellen Preisliste des Providers und dem Anhang hervorgehen. Die aktuelle Preisliste inklusive der Abrechnungs- und Zahlungs- modalitäten liegt diesem Vertrag als Beilage zum Anhang bei und ist integrierter Bestandteil dieses Vertrages. Der Provider ist berechtigt, die Preisliste unter einer Vorankündigungsfrist von 30 Tagen auf den Beginn eines neuen Monats hin einseitig anzupassen. Falls der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden, steht ihm eine vorzeitige Kündigung des Vertrages auf den Zeitpunkt der Preisanpassung hin offen wobei die Kündigung schriftlich und unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zu erfolgen hat. Alle Rechnungen sind vom Kunden rein netto innert 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum auf das vom Provider angegebene Konto zu bezahlen. Rechnungen, die innerhalb der Zahlungsfrist nicht schriftlich beanstandet werden, gelten als anerkannt. Der Provider ist berechtigt, auf allen ausstehen- den Zahlungen nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung zusätzlich den gesetzlichen Verzugszins zu belasten.

5. Geistiges Eigentum

Sämtliche geistigen Eigentumsrechte am Cloud Service, der dem Kunden gemäss diesem Vertrag zur Verfügung gestellt wird, stehen dem Provider bzw. dem Softwarehersteller zu. Der Kunde erwirbt insbesondere keinerlei Rechte an der SaaS- Software selbst (Dokumentation inbegriffen), den Entwicklungen und dem Know-how des Providers, ausser dies ist im Vertrag oder im Anhang ausdrücklich anders vereinbart. Der Kunde ist berechtigt, die vom Provider allenfalls auf Basis dieses Vertrages erarbeiteten kundenspezifischen Entwicklungen in demselben Umfang wie in Ziffer 3.3 hiervor vereinbart zu nutzen.

6. Gewährleistung & Haftung

1. Gewährleistung
Der Provider gewährleistet, dass die SaaS-Software während der Vertragsdauer den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entspricht. Bei Mängeln, welche dem Provider vom Kunden umgehend bei deren Feststellung detailliert mitgeteilt werden, ergreift der Provider innert einer den Umständen angemessenen Frist die zur Mängelbehebung erforderlichen angemessenen Massnahmen. Der Provider kann weder garantieren, dass die SaaS-Software und seine Serverplattform fehlerfrei sind, noch dass sie ohne Unterbruch genutzt werden können. Insbesondere ist der Provider berechtigt, den Zugriff für dringende Wartungsarbeiten auch ausserhalb der vereinbarten Wartungsfenster auszusetzen. Die obgenannte Gewährleistung gilt nur für die vom Provider empfohlene Hardware- und Softwarekonfiguration. Der einwandfreie Betrieb der SaaS-Software im Zusammenhang mit Software Dritter wird nicht gewährleistet. Bei nicht vom bzw. durch den Provider vorgenommenen Veränderungen oder Eingriffen in die SaaS-Software bzw. der Client-Software, bei Fehlbedienung sowie Änderungen von Betriebs- und/oder Nutzungsbedingungen erlöscht die Gewährleistung automatisch. Der Provider ist verpflichtet, seine Leistungen sorgfältig und fachmännisch zu erbringen. Bei Beanstandungen ergreift der Provider, die zur Behebung des Mangels erforderlichen Massnahmen ohne Kostenfolge für den Kunden, sofern der Provider für den Mangel einzustehen hat und den Kunden (sowie seine Beauftragten) kein Verschulden trifft. Bestreitet ein Dritter das Eigentum und/oder die Nutzungsrechte an der SaaS-Software, die aufgrund dieses Vertrages vom Provider dem Kunden zur Nutzung überlassen werden, hat der Kunde den Provider unverzüglich über den vom Dritten erhobenen Anspruch zu informieren. Der Kunde ermächtigt den Provider zur alleinigen Führung und Beilegung des Rechtsstreits, insbesondere auch mittels Vergleiches. Der Kunde unterstützt den Provider diesbezüglich und befolgt seine Anweisungen. Die vorliegende Bestimmung regelt die vom Provider gewährte Gewährleistung ab- schliessend und jegliche weitere Gewährleistung des Providers ist ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Haftung
Die Haftung des Providers für schuldhaft verursachte Personenschäden ist unbegrenzt. Die Haftung für direkte Sach- und Vermögensschäden, die der Provider bei der Erfüllung des vorliegenden Vertrages schuldhaft verursacht hat, ist auf die Summe einer halbjährlichen Jahresgebühr (vor Schadeneintritt), die der Kunde für den betreffenden Anhang zu bezahlen hat, beschränkt. Jede Haftung des Providers oder seiner Erfüllungsgehilfen für andere oder weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangener Nutzung, nicht realisierten Einsparungen, Verdienst-, Betriebs- oder Produktionsausfall - unabhängig von ihrem Rechtsgrund - ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Provider haftet in keinem Fall für widerrechtlichen Inhalt der bei ihm gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch den Kunden. Diese Haftungsbeschränkung gilt unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, bspw. für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht. Es bestehen keinerlei Garantien, dass das Smart eTax-Konto oder die Smart eTax Dienste den individuellen Bedürfnissen des Kunden oder seiner Benutzer entsprechen, unabhängig davon, ob diese dem Provider mitgeteilt wurden. Angaben auf der Webseite oder sonstige werbliche Aussagen vom Provider stellen keine Beschaffenheitsangaben oder Garantien hinsichtlich der Anwendungen dar. Bei Nutzung von bereitgestellten Geschäftsdaten bei Kontakterfassung, stellt der Provider diese Geschäftsdaten "wie sie sind" zur Verfügung. Der Provider übernimmt keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Qualität, Richtigkeit, Aktualität, dauernde Verfügbarkeit oder Freiheit von Rechten Dritter, ebenso wenig, dass diese Geschäftsdaten für jedes vom Besitzer gewünschte Land zur Verfügung stehen. An den zur Verfügung gestellten Geschäftsdaten werden keinerlei geistigen Eigentumsrechte übertragen. Der Besitzer sorgt selbst für eine rechtskonforme Verwendung der Geschäftsdaten bei Nutzung für seine Zwecke und ist für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze im Zusammenhang mit diesen Daten allein verantwortlich. Eine missbräuchliche Nutzung, z.B. zum Aufbau einer umfassenden Adress-Datenbank sowie eine widerrechtliche Verwendung dieser Daten sind untersagt. Der Provider behält sich in einem solchen Fall das Recht vor, das Vertragsverhältnis zu beenden, die Löschung dieser Daten sowie Schadensersatz zu verlangen. Der Provider schliesst jegliche Gewähr und Haftung bezüglich der zur Verfügung gestellten Geschäftsdaten - soweit gesetzlich  zulässig - aus. Eine verschuldensunabhängige Haftung vom Provider wird ausgeschlossen. Sie haftet insbesondere nicht für Störungen, die sie nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen mit denen sie zusammenarbeitet oder von denen sie abhängig ist. Der Provider übernimmt keine Gewährleistung, Garantie oder Haftung für Hardware, Produkte oder zusätzliche Dienste von Drittanbietern, die bei Nutzung der Anwendungen eingebunden sind. Der Provider ist nicht Partei des Rechtsverhältnisses, das zwischen dem Besitzer und diesen Drittanbietern besteht.

7. Preise, Zahlungskonditionen & Vergütung

Der Kunde schuldet dem Provider bei einer kostenpflichtigen Nutzung eines Smart eTax Dienstes eine Vergütung gemäss den aktuellen Preisangaben des Providers. Die Vergütung wird durch den jeweils genutzten Umfang des Smart eTax Dienstes durch ihn und seiner Benutzer sowie ggf. einer Abo-Gebühr bestimmt. Für die Aktivierung eines kostenpflichtigen Smart eTax Dienstes ist die Hinterlegung einer gültigen Zahlkarte als einziges Zahlungsmittel erforderlich. Besonderheiten zur Zahlungsweise können im Einzelfall bestehen. Der Provider nutzt für die Zahlungsabwicklung den Dienst eines unabhängigen Payment- Service-Providers für eine sichere Zahlungsabwicklung. Für eine Zahlung notwendige Identifikationsdaten werden in die sichere Umgebung des Payment-Service Providers eingegeben und gemäss Standardverschlüsselung für Finanztransaktionen via Internet übermittelt. Es gelten dabei die Geschäftsbedingungen des Payment-Service Providers. Eine Abbuchung von der hinterlegten Zahlkarte erfolgt bei einer fixen Gebühr jeweils am 1. Tag eines Monats im Voraus für die kostenpflichtigen Smart eTax Dienste, bei variablen Nutzungsmöglichkeiten nach Abschluss des Monats, bei Beginn innerhalb eines Monats pro rata temporis für die Zeit bis Ende Monat. Zeitgleich erhält der Kunde den Zahlungsbeleg über die Abbuchung (Betrag rein netto inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer). Der Kunde berechtigt hiermit dem Provider oder das für die Zahlung zuständige Unternehmen ausdrücklich, fällige Forderungen vom Provider aus diesem Vertragsverhältnis, über die hinterlegte Zahlkarte direkt einzuziehen. Eine Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich und direkt gegenüber dem Kunden. Die Vergütung ist rein netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in Schweizer Franken zahlbar. Der Kunde hat allfällige Einwände schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung geltend zu machen. Wenn der Rechnung nicht innerhalb dieser Frist widersprochen wird, gilt diese als akzeptiert. Verzug tritt nach Fälligkeitsdatum ohne weitere Mahnung ein. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist der Provider berechtigt, die Nutzung des Smart eTax-Kontos sowie der Smart eTax Dienste ohne Nachfristansetzung mit sofortiger Wirkung einzuschränken, den Zugang zu sperren sowie das Vertragsverhältnis zu beenden. Bei einer Einschränkung oder Zugangssperre hat der Kunde keinen Anspruch auf Nutzung der Anwendungen, er bleibt jedoch zur Zahlung der Vergütungen bei ihrer jeweiligen Fälligkeit verpflichtet. Der Provider ist berechtigt, im Verzugsfall Verzugszinsen auf den Zahlungsrückstand sowie weitere Kosten (wie für Bearbeitungen, Mahngebühren, Zwangsvollstreckungsmassnahmen) zu verlangen. Mahngebühren belaufen sich auf 50 CHF pro Mahnung. Bei Zahlungsverzug kann der Provider - unter Kostentragungspflicht des Kundens - jederzeit Dritte mit der Einziehung der Forderungen beauftragen. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses werden alle ausstehenden Forderungen fällig. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch Smart eTax bleibt vorbehalten. Nach vollständiger Bezahlung offenstehender Forderungen kann der Provider den Zugang zum Smart eTax-Konto und den Smart eTax Diensten wiederherstellen. Im Fall einer Vorleistungspflicht vom Provider kann zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen eine Bonitätsauskunft über den Kunden bei Dritten, beispielsweise einer Auskunftei, eingeholt und Daten des Kundens zum Zahlungsverhalten an diese Dritte weitergegeben werden.

8. Vertragsdauer

1. Dauer & Beendigung des Vertrags
Dieser Vertrag tritt mit Akzeptieren dieser AB durch den Kunden bei Registrierung zum Smart eTax-Kontos oder Aktivierung eines Smart eTax Dienstes in Kraft. Das Vertragsverhältnis mit dem Provider wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde kann die Nutzung des Smart eTax- Kontos und aller darin aktivierten Smart eTax Dienste jederzeit durch Schliessung seines Smart eTax-Kontos beenden. Es erfolgt systemseitig eine Warnung mit einem Hinweis. Bestätigt der Kunde daraufhin erneut den Button «Konto löschen», werden das Smart eTax-Konto und seine darin gespeicherten Inhalte unwiderruflich  und vollständig gelöscht. Es gibt keine Möglichkeit mehr, die Inhalte wiederherzustellen. Einzelne Smart eTax Dienste können jederzeit durch Deaktivierung beendet werden. Der Provider kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende kündigen. Der Vertrag kann vom Kunden zudem jederzeit ausserordentlich, mit einer Kündigungsfrist von 90 Tagen auf ein Monatsende hin, aus einem vom Provider zu verantwortendem wichtigem Grunde schriftlich gekündigt werden, sofern der Grund vom Provider, nach schriftlicher Mitteilung des Kunden, nicht innert angemessener Frist (mindestens 30 Tage) behoben wurde. Eine fristlose Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt beiden Parteien vorbehalten. Als wichtiger Grund gilt insbesondere der begründete Verdacht auf Missbrauch der Nutzung des Smart eTax - Kontos oder eines Smart eTax Dienstes, jede Verletzung der bestehenden Vertragsbestimmungen durch den Kunden oder seine Benutzer sowie Zahlungsunfähigkeit, Konkurseröffnung oder Gesuch um Nachlassstundung der anderen Partei. Der Vertrag kann vom Provider jederzeit ausserordentlich, mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf ein Monatsende hin, aus einem nicht vom Provider zu verantwortenden wichtigen Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei gesetzeswidriger Nutzung vor oder wenn der Kunde im Falle eines Zahlungsverzuges auch nach Ansetzung einer letzten angemessenen Zahlungsfrist mit Androhung der Kündigung keine Zahlung leistet.

2. Folgen der Beendigung
Die Beendigung des Vertragsverhältnisses gibt dem Besitzer keinen Anspruch auf Rückerstattung einer bereits geleisteten Vergütung. Bei Beendigung während eines laufenden Monats ist der ganze Monat als Vergütung geschuldet. Fällige Forderungen sind zu erfüllen. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Provider den Zugang zum Smart eTax-Konto sperren, die Nutzung der Smart eTax Dienste beenden. Einzeln deaktivierte Smart eTax Dienste werden unmittelbar gesperrt. Dies bedeutet insbesondere, dass alle noch hängigen Geschäftsfälle oder Dienste sowie allfällig dazugehörende Statusmeldungen nicht mehr transportiert bzw. nicht mehr ausgeführt werden oder zur Verfügung stehen Der Kunde ist für die Planung der Beendigung der Nutzung des Smart eTax-Kontos und der Smart eTax Dienste verantwortlich. Er wird rechtzeitig vor Beendigung seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern und entsprechende Daten löschen oder ermächtigt hiermit den Provider mit der Löschung der Daten mit Beendigung des Vertragsverhältnisses. Ein Zugriff auf Datenbestände des Besitzers ist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausgeschlossen, da diese spätestens mit Ablauf der Backup-Fristen gelöscht sind. Ausgenommen von einer Löschung sind Daten, zu deren befristeten Aufbewahrung der Provider gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, sowie Daten, welche für die Abrechnung bzw. das Inkasso der erbrachten Leistungen benötigt werden.

3. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich selbst wie auch ihre Erfüllungsgehilfen gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre der anderen Partei beziehen und ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden, einschliesslich des Inhalts des Anhangs. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht. Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere die beim Erbringen der vertraglichen Leistungen allenfalls bekanntwerdenden Personendaten vertraulich zu halten, zu schützen und ausschliesslich zu dem Zweck zu verwenden, für welchen sie bekannt gegeben wurden. Soweit der Provider bei Nutzung der Anwendungen personenbezogene Daten des Besitzers speichert (z.B. im Rahmen des Hostings) oder darauf zugreifen kann (z.B. im Rahmen des Supports), ist der Provider für den Kunden Auftragsverarbeiter im Sinne datenschutzrechtlicher Bestimmungen und der Besitzer Verantwortlicher. Mit Akzeptieren dieser AB anerkennt der Kunde ebenfalls die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) in ihrer aktuellen Fassung. Er stellt dem Provider von jeglichen Ansprüchen Dritter (inklusive betroffener Personen) bei Rechtsverstössen frei, ausser der Provider hat - im Rahmen ihrer Haftungsgrenzen - solche Verstösse zu vertreten. Der Provider kann jederzeit Dritte zur ordnungsgemässen Erfüllung ihrer Pflichten beiziehen. Diese Auftragsverarbeiter werden sorgfältig ausgewählt und durch den Provider beauftragt. Sie erhalten Daten nur in dem Umfang, der zur Erbringung der konkret vereinbarten Auftragsverarbeitung erforderlich ist.  Auftragsverarbeitungen können in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR stattfinden, wobei ein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist. Für Daten, die ausserhalb dieser Staaten verarbeitet werden, sieht der Provider geeignete Garantien vor wie den Abschluss von Standarddatenschutzklauseln oder es wird die Einwilligung für eine Datenübermittlung ins Ausland eingeholt. Auf Anfrage gibt der Provider Auskunft über ihre Auftragsverarbeiter. Bei manchen Smart eTax Diensten kann ein Informationsaustausch zwischen Systemen eines Drittanbieters stattfinden oder Inhalte mit diesen synchronisiert werden. Dabei sind den beteiligten Parteien die erforderlichen Zugriffe, der Austausch zwischen den jeweiligen Systemen sowie die Verarbeitung der Inhalte ausdrücklich gestattet. Dabei können personenbezogene Daten sowie Transaktionsdaten zum Zwecke der Nutzung des Smart eTax-Kontos oder der Smart eTax Dienste übermittelt und verarbeitet werden. Der Kunde stimmt dem hiermit ausdrücklich zu. Wie der Provider selbst als Datenschutz Verantwortliche, Daten verarbeitet, ist in ihrer Datenschutzerklärung auf ihrer Webseite beschrieben. Es gilt die jeweils aktuell veröffentlichte Fassung. Durch den Provider als vertraulich gekennzeichnete oder aus den Umständen als vertraulich erkennbare Informationen sind als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis vom Provider zu werten und geheim zu halten. Der Kunde wird keine solche Informationen, weder für eigene Zwecke nutzen noch ganz oder teilweise unberechtigten Dritten übertragen, überlassen oder anderweitig zugänglich machen.

4. Datenschutz
Die Vertragsparteien sind sich bewusst, dass Abschluss und Erfüllung dieses Vertrages zu einer Bearbeitung personenbezogener Daten über die Vertragsparteien, deren Mitarbeiter, Unterauftragnehmer usw. führen kann. Die bekanntgebende Partei wird in solchen Fällen durch geeignete organisatorische, technische und vertragliche Vorkehrungen für die Gewährleistung des Datenschutzes sorgen. Für die Datenübermittlung werden dem Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsmechanismen eingesetzt. Es lässt sich aber nicht vollständig ausschliessen, dass übermittelte Daten dennoch von Unberechtigten eingesehen werden können. Bestimmte technische Merkmale des Verbindungsaufbaus (z.B. IP-Adressen) werden nicht verschlüsselt. Mit Kenntnis dieser Daten ist eine Lokalisierung und damit ein Rückschluss auf eine bestehende Beziehung zum Kunden oder Benutzer möglich. Der Kunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass Daten unkontrolliert grenzüberschreitend übermittelt werden können, selbst wenn sich Sender und Empfänger der Daten in der Schweiz befinden. Der Provider setzt angemessene technische und organisatorische Massnahmen ein, die insbesondere dem Stand der Technik, der Art und dem Umfang der Datenbearbeitung bei Nutzung der Anwendungen sowie möglicher Risiken, welche deren Nutzung mit sich bringt, angemessen sind. Dazu gehört der Einsatz von Sicherheitsmassnahmen wie Firewalls oder Antivirus-Programmen, um die Daten des Kunden zu schützen. Sämtliche Kommunikation, welche durch den Provider bzw. mittels der durch den Provider eingesetzten Software stattfindet, wird, wo immer möglich, nur über geschützte Kommunikationskanäle getätigt. Der Provider kann in regelmässigen Abständen Kontrollen hinsichtlich möglicher Bedrohungen, welche gegen die Datensicherheit zielen, durchführen.

​​​​​​​5. Exportkontrolle
Dem Kunden ist bekannt, dass der Cloud Service den Exportgesetzgebungen verschiedener Länder unterliegen kann und er verpflichtet sich, den Cloud Service nicht in Länder oder an natürliche oder juristische Personen zu exportieren bzw. Zugriffe durch Personen zu erlauben, für die gemäss den entsprechenden Gesetzgebungen ein Exportverbot gilt. Der Provider ist zudem berechtigt, aufgrund von auf ihn anwendbaren Bestimmungen in Bezug auf Handelssanktionen oder Embargos, den Zugang des Kunden zum Cloud Service einzuschränken, zeitlich zu sistieren oder aus wichtigem Grund zu beenden.

6. Höhere Gewalt
Bei Störungen, Verzögerungen oder Unterbrechungen beim Smart eTax-Konto oder den Smart eTax Diensten aufgrund höherer Gewalt (wie Erdrutsche, Erdbeben, Unwetter, Stürme, Überschwemmungen, sonstige Naturkatastrophen, Terrorismus, Seuchen, Epidemien, Pandemien) oder anderer Umstände oder Ereignisse, die der Provider oder gegebenenfalls Drittanbieter in ihrer Leistungserbringung erheblich einschränken oder ihre Leistungserbringung unmöglich machen (wie Sabotage, Hackerangriffe, Gefahr des Missbrauchs, auffälliger Informationsfluss, Krieg, ein Embargo, Streik, Aussperrungen, Brand, Explosionen, Stromausfall, Gesetze, Verordnungen, Entscheidungen oder Anordnungen von staatlichen Stellen, Betriebsschliessungen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, von Server- oder Infrastrukturanbietern oder Gateways anderer Betreiber, selbst wenn dieser Ausfall bei Lieferanten oder Subunternehmern vom Provider oder deren Subunternehmern auftritt, hat der Provider das Recht, den Zugang zum Smart eTax-  Konto zu sperren und Smart eTax Dienste einzuschränken, die Leistungserbringung um die Dauer eines solchen Ereignisses oder seiner Folgen zu unterbrechen sowie aufzuschieben und diese Zeitspanne um eine angemessene Zeitspanne für den Beginn der weiteren Leistungserbringung zu verlängern. Für diese Dauer wird der Provider von ihren Leistungspflichten befreit. Wenn ein solcher Fall ohne Unterbrechung über einen Zeitraum von mehr als 60 Tagen anhält, kann das Vertragsverhältnis durch jede Partei gekündigt werden. Dem Kunden stehen in keinem Fall Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche gegenüber dem Provider zu, wenn sich ein solcher Umstand ausserhalb der vertretbaren Kontrolle vom Provider befindet.

7. Verrechnung von Forderungen
Die Verrechnung irgendwelcher Ansprüche einer Vertragspartei mit Gegenforderungen der anderen Partei bedarf der vorgängigen schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien.

9. Verfügbarkeit des Smart eTax-Kontos & der Smart eTax-Dienste

Der Provider ist bestrebt, eine möglichst hohe zeitliche Verfügbarkeit des Smart eTax-Kontos und der Smart eTax-Dienste zu erreichen und wendet hierfür die geschäftsübliche Sorgfalt an. Nicht zur angestrebten Verfügbarkeit zählen Unterbrechungen oder Einschränkungen aufgrund folgender Ereignisse: technische Notwendigkeiten, Feststellung oder Behebung von Sicherheitsrisiken, Anomalien im Zugangsverhalten, Sabotage oder Störungen, (geplante und ungeplante) (Notfall-) Wartungen und Ausfallzeiten, Programmkorrekturen, allfällige Updates oder Änderung der Funktionen von Software, Einschränkungen durch andere Systeme, behördliche oder gerichtliche Anordnungen, Handlungen oder Unterlassungen des Besitzers oder seiner Benutzer, Epidemien, Pandemien oder Fälle höherer Gewalt, von Serverlieferanten oder Hosting-Partnern zu vertretende Probleme, Abwehr von Angriffen von Piraten, Hackern, Viren oder sonstiger Schadsoftware-Ereignisse, Verletzungen der Datensicherheit oder zur Abwehr sonstiger Gefahren. In diesen Fällen ist der Provider berechtigt, den Zugang zum Smart eTax-Konto und die Smart eTax Dienste sowie ggf. zusätzliche Dienste jederzeit und, falls nötig, ohne Vorankündigung einzuschränken oder für den erforderlichen Zeitraum zu unterbrechen, ohne dass hieraus dem Kunden Ansprüche (inkl. Preisminderung, Rückzahlung geleisteter Vergütungen, Schadensersatz) oder sonstige Rechte entstehen - unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Haftungsansprüche. Diese Unterbrechungen oder Einschränkungen werden dem Kunden - soweit möglich - so schnell wie möglich angezeigt. Der Provider setzt sich dafür ein, dass Unterbrechungen und Einschränkungen so schnell wie möglich behoben werden und ist bestrebt, diese möglichst kurz und falls möglich zu geeigneten Uhrzeiten anzusetzen.

10. Kundenzufriedenheit & werbliche Absprache

Der Provider ist an der Zufriedenheit ihrer Kunden interessiert. Aus diesem Grund kann der Provider per E-Mail nachfragen, ob die Anwendungen zufriedenstellend genutzt werden können oder die Kunden mit Informationen versorgen, die die Anwendungen betreffen, wie Infos über Wartungen, neue Features oder Nutzungsmöglichkeiten. Es kann jederzeit Widerspruch gegen den Erhalt solcher E-Mails durch eine Nachricht an den Provider eingelegt werden. Der Provider ist berechtigt, dem Kunden, auch ohne seine Einwilligung, Informationen zu eigenen ähnlichen Vertragsprodukten oder die über das Smart eTax-Konto zusätzlich genutzten Dienste per E-Mail oder Post zu senden oder ihn telefonisch zu kontaktieren. Der Provider hat hieran ein berechtigtes Interesse zur werblichen Ansprache des Kunden. Es besteht ein jederzeitiges Recht, der Zusendung solcher E- Mails oder telefonischen Anfragen zu widersprechen. Eine Abmeldung kann direkt beim Provider Widerspruch erklärt werden.

11. Schlussbestimmungen

1. Sonstiges
Der Provider ist berechtigt, die vorliegenden AB, den Nutzungsumfang der Anwendungen sowie ihre Preise jederzeit zu ändern und wird allfällige Änderungen mindestens einen Monat im Voraus schriftlich oder auf andere Weise (z.B. innerhalb des Smart eTax -Kontos oder mittels E-Mail an die vom Besitzer angegebene E-Mail-Adresse) bekanntgeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Besitzer nicht innert 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderungen das Vertragsverhältnis kündigt. In einem Änderungsfall hat der Kunde keine Ansprüche gegenüber dem Provider. Eine Anpassung der Preise erfolgt jeweils auf den Beginn eines Kalendermonats.

2. Vertragsinhalt
Dieser Vertrag und dessen Anhänge regeln die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand abschliessend und ersetzen die vor Vertragsschluss geführten Verhandlungen und Korrespondenzen. Im Falle von Widersprüchen geht der Anhang diesem Vertrag vor; im Falle von mehreren Anhängen gehen, die jeweils letzten gültig zustande gekommenen Bestimmungen der Anhänge den widersprüchlichen Bedingungen in  einem früheren Anhang vor.

3. Schriftform
Dieser Vertrag, dessen Anhänge sowie allfällige Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Festlegung und der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Abrede verzichtet werden.

4. Mitteilungen
Zur Ausübung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bestimmte Mitteilungen sind in schriftlicher Form, per Brief oder mit Telefax/E- Mail und anschliessender brieflicher Bestätigung, an die auf der Titelseite des Vertrages oder im Anhang angegebenen Adressen der Vertragsparteien zu richten.

5. Teilnichtigkeit
Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieses Vertrages bzw. eines Anhanges als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird. Das Gleiche gilt bei einer Vertragslücke.

6. Abtretung & Übertragung
Dieser Vertrag darf nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertrags- partei an abgetreten oder auf sie übertragen werden, wobei die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf.

7. Anwendbares Recht
Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 und unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

8. Streiterledigung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Zusammenhang mit diesem Vertrag in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben.

9. Gerichtsstand
Wenn trotz der Bemühungen der Vertragsparteien auf gütlichem Wege, eine Einigung zustande kommt, wird der ordentliche Richter am Sitz des Providers zur Entscheidung aller Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschliesslich zuständig erklärt, unter Vorbehalt des Rechts des Providers, den Kunden an dessen Sitz zu belangen.