Kantonale Übersicht mit Smart eTax zu den Kinderabzugkosten und Alimenten

Steuertipp 4 - Unterhaltsbeiträge Kinder / Ex-Partner*in


Die Schweiz, zeigt auch im Bereich der Unterhaltsbeiträge und Kinderabzüge signifikante Unterschiede zwischen ihren Kantonen. Für getrennt lebende oder geschiedene Eltern kann die Navigation durch diese Unterschiede eine Herausforderung darstellen.
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Wichtige Unterlagen: Für die erstmalige Deklaration von Unterhaltsbeiträgen ist es unerlässlich, eine Kopie des Scheidungs- oder Trennungsurteils bzw. der Trennungsvereinbarung beizulegen. Dies gilt sowohl für den Erhalt als auch für den Abzug von Unterhaltsbeiträgen.

Praxistipp: Digital Belege sammeln und zeitsparen mit dem Mobile über Smart eTax.

In der Schweiz variieren die Kinderabzüge von Kanton zu Kanton. Hier ist eine detaillierte Übersicht der Kinderabzüge in den verschiedenen Kantonen, basierend auf den bereitgestellten Informationen:

 

  1. Alimente und Kinderabzug Steuern Kanton Zug:

    • Abzug für minderjährige Kinder: CHF 12'000.
    • Abzug für volljährige Kinder in Ausbildung: Gleicher Betrag wie für minderjährige Kinder, unter bestimmten Bedingungen.
       
    • Maximaler Kindebertreuungsabzug: CHF 10’100 (Staatssteuer), CHF 25’000 (Bundessteuer) pro Kind.
      • Bedingungen: Kind unter 14 Jahren, lebt im gleichen Haushalt, Kosten im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit.
      • Konkubinatspaare: Halber Abzug pro Elternteil möglich.

 

  1. Alimente und Kinderabzug Steuern Kanton Aargau:

    • Kinderabzug für Kinder unter elterlicher Sorge bis 14 Jahre: CHF 7'100.
    • Kinderabzug für Kinder unter elterlicher Sorge bis 18 Jahre: CHF 9'100.
    • Kinderabzug für volljährige Kinder in Ausbildung: CHF 11'100.
       
    • Maximaler Kindebertreuungsabzug Steuern Aargau : CHF 10'000 pro Jahr und Kind.
      • Bedingungen: Kind unter 14 Jahren, im gleichen Haushalt, Betreuungsperson über 16 Jahre, Kosten vollständig nachgewiesen, direkter Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit.

 

  1. Alimente und Kinderabzug Steuern Kanton Luzern:

    • Abzug für Kinder unter sechs Jahren: CHF 6'700.
    • Abzug für Kinder ab sechs Jahren in Ausbildung: CHF 7'200.
    • Abzug für Kinder in Ausbildung mit auswärtigem Aufenthalt: CHF 12'500.
       
    • Maximaler Kindebertreuungsabzug Steuern Luzern:
      • Maximaler Abzug: CHF 4’700 pro Kind.
      • Bedingungen: Kind unter 14 Jahren, im Haushalt, Kosten für Fremdbetreuung infolge Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit.

 

  1. Alimente und Kinderabzug Steuern Kanton St. Gallen:

    • Kinderabzug für nicht schulpflichtige Kinder: CHF 7'200.
    • Kinderabzug für Kinder in Ausbildung: CHF 10'200.
    • Zusätzliche Abzüge für Ausbildungskosten: Bis zu CHF 13'000.
       
    • Maximaler Kindebertreuungsabzug Steuern St.Gallen:
      • Maximaler Abzug: CHF 25’000 pro Kind
      • Bedingungen: Kind unter 14 Jahren, Kosten im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit.

 

  1. Alimente und Kinderabzug Steuern Kanton Zürich:

    • Kinderabzug für minderjährige Kinder oder Kinder in Erstausbildung: CHF 9'000.
    • Halber Kinderabzug, wenn keine Unterhaltsbeiträge geleistet werden: CHF 4'500.
       
    • Maximaler Kindebertreuungsabzug Steuern Zürich
      • CHF 10’100 (Staatssteuer), CHF 25’000 (Bundessteuer) pro Kind.
      • Bedingungen: Kind unter 14 Jahren, lebt im gleichen Haushalt, Kosten im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit.
      • Konkubinatspaare: Halber Abzug pro Elternteil möglich.

 

  1. Alimente und Kinderabzug Steuern Kanton Thurgau:

    • Kinderabzug für Kinder in Ausbildung ( Alter 25 bis 20): CHF 10'000.
    • Kinderabzug für Kinder in Ausbildung (Alter 19 bis 16): CHF 8'000
    • Kinderabzug für übrige Kinder:  7'000
       
    • Maximaler Kindebertreuungsabzug Steuern Thurgau :
      • 75% der Kosten, maximal CHF 10'100 pro Kind.
      • Bedingungen: Kind unter 14 Jahren, im gleichen Haushalt, Kosten im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit.

 

  1. Alimente und Kinderabzug Steuern Kanton Schwyz:

    • Kinderabzug: CHF 30'000 pro Kind
    • Zusätzlicher Abzug für alleinerziehende Personen: CHF 6'300 für minderjährige Kinder.
    • Abzug für volljährige Kinder in Aus- oder Weiterbildung: Bis zur Vollendung des 28. Altersjahres, abhängig von der Unterhaltsbestreitung.
    • Einkommensgrenze: Ab einem Reineinkommen des Kindes von über CHF 24'000 wird angenommen, dass das Kind hauptsächlich für seinen Unterhalt aufkommt.
       
    • Maximaler Kindebertreuungsabzug Steuern Schwyz:
      • CHF 6'000 (kantonal), CHF 25'000 (Bundessteuer) pro Kind.
      • Bedingungen: Kind unter 14 Jahren, im gleichen Haushalt, Kosten im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit.

 

  1. Alimente und Kinderabzug Kanton Steuern Basel-Landschaft:

    • Allgemeine Bedingungen für den Kinderabzug:
      Der Abzug wird gewährt für jedes minderjährige, erwerbsunfähige oder in schulischer bzw. beruflicher Ausbildung stehende Kind.

    • Regelungen für getrennt besteuerte Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht: Bei der Bundessteuer kann jeder Elternteil den halben Kinderabzug (CHF 12'250) beanspruchen, sofern keine Abzüge für Unterhaltsbeiträge für das Kind geltend gemacht werden.

      • Der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt und Alimente für das Kind leistet, kann keinen Kinderabzug beanspruchen. Stattdessen können die Alimentenleistungen bis zur Volljährigkeit des Kindes abgezogen werden.
    • Einschränkungen des Kinderabzugs bei der Staatssteuer: Der Kinderabzug entfällt, wenn das Einkommen des Kindes den steuerfreien Betrag übersteigt.

      • Kein Kinderabzug wird gewährt, wenn das Kind nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit den steuerpflichtigen Personen lebt.
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    • Maximaler Kindebertreuungsabzug Steuern Basel-Landschaft:
      • Maximaler Abzug: CHF 10'000 pro Kind.
      • Bedingungen: Kind unter 14 Jahren, im gleichen Haushalt, Kosten im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Invalidität des betreuenden Elternteils.

 

  1. Alimente und Kinderabzug Steuern Kanton Bern:

    • Kinderalimente: Abziehbar bis zum 18. Geburtstag des Kindes.
    • Unterstützungsabzug: Für volljährige Kinder in Erstausbildung.
    • Abzug für Alleinstehende mit eigenem Haushalt: Zielgruppe: Verwitwete, geschiedene oder ledige Personen.

      • Bedingungen: Der Abzug gilt, sofern sie allein, mit eigenen Kindern oder unterstützungsbedürftigen, erwerbsunfähigen Personen einen selbstständigen Haushalt führen. Personen in einem Konkubinat oder in einer Wohngemeinschaft sind ausgeschlossen.
      • Höhe des Abzugs: CHF 2'400.
      • Geltungsbereich: Der Abzug gilt nur für die Kantons- und Gemeindesteuern.
    • Kinder-Haushaltsabzug:

      • Zielgruppe: Personen, denen der Abzug für Alleinstehende zusteht.
      • Zusätzlicher Abzug: Pro eigenem Kind im gleichen Haushalt zusätzlich CHF 1'200.
      • Geltungsbereich: Der Abzug wird von Amtes wegen gewährt und ist aus der Veranlagungsverfügung ersichtlich.
    • Ehegatten mit selbstständigem Wohnsitz:

      • Zielgruppe: Verheiratete, die je einen selbstständigen Haushalt führen oder getrennt veranlagt werden.
      • Höhe des Abzugs: CHF 2'400 pro Ehegatte, der einen selbstständigen Haushalt im Kanton Bern führt.
      • Besonderheit bei gemeinsam veranlagten Ehegatten: Bei gemeinsam veranlagten Ehegatten, von denen nur einer einen selbstständigen Haushalt im Kanton Bern führt, wird der Abzug satzbestimmend zweimal berücksichtigt, jedoch nur einmal für die Berechnung des zu versteuernden Einkommens im Kanton Bern.
      • Kinder-Haushaltsabzug für gemeinsam veranlagte Eltern mit separatem Wohnsitz: Pro eigenem Kind im gleichen bernischen Haushalt zusätzlich CHF 1'200
         
    • Maximaler Kindebertreuungsabzug Steuern Bern:
      • CHF 10'100 (Bundessteuer), CHF 12'000 (Kantons- und Gemeindesteuern) pro Kind.
      • Bedingungen: Kind unter 14 Jahren, Kosten im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit.

 

  1. Alimente und Kinderabzug Steuern Kanton Graubünden:

    • Kinderabzug: CHF 6'200 für Kinder im Vorschulalter, CHF 9'300 für ältere minderjährige sowie in Ausbildung stehende Kinder; bei auswärtigem Aufenthalt Fr. 18'600.
    • CHF 10'300 (Kanton), CHF 10'100 (Bund) pro Kind.
    • Bedingungen: Kind unter 14 Jahren, Kosten im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit.
    • Maximaler Kindebertreuungsabzug Steuern Graubünden: 
      • CHF 10'300 Kanton, CHF 25'000 Bund pro Kind.
      • Bedingungen: Kind unter 14 Jahren, Kosten im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit.

 

Zusammenfassung der kantonalen Kinderabzüge: Die Unterschiede in den Kinderabzügen und steuerlichen Regelungen für Familien und Alleinerziehende in den Schweizer Kantonen sind vielfältig und komplex. Jeder Kanton hat seine eigenen Bestimmungen, die von der Höhe der Abzüge bis hin zu spezifischen Bedingungen für Alleinerziehende und getrennt lebende Eltern reichen. Es ist daher essentiell, dass Steuerpflichtige sich mit den spezifischen Regelungen ihres Wohnkantons vertraut machen, um alle steuerlichen Vorteile optimal nutzen zu können.

Kinderabzug Steuern auf Bundesebene: Neben den kantonalen Regelungen gibt es auch auf Bundesebene Abzüge für Kinder. Diese sind in der Regel weniger komplex und bieten einen einheitlichen Abzug pro Kind. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Bundesabzüge unabhängig von den kantonalen Regelungen gelten und somit zusätzlich in Anspruch genommen werden können.

Wichtigkeit der korrekten Dokumentation: Um von diesen Abzügen profitieren zu können, ist eine akkurate und vollständige Dokumentation unerlässlich. Hierbei spielt die sichere und strukturierte Verwaltung der Unterlagen eine entscheidende Rolle.

Nutzung von Smart eTax: Smart eTax bietet eine effiziente und sichere Lösung, um alle relevanten Unterlagen digital zu verwalten und mit dem Treuhandbüro zu teilen. Dieses Tool erleichtert nicht nur den Prozess der Steuererklärung, sondern stellt auch sicher, dass alle erforderlichen Dokumente und Nachweise korrekt und sicher abgelegt sind. Die Nutzung von Smart eTax kann somit dazu beitragen, Fehler zu vermeiden und den maximalen steuerlichen Vorteil zu erzielen.

Abschliessender Hinweis: Die Steuerlandschaft in der Schweiz ist dynamisch und unterliegt regelmäßigen Änderungen. Es ist daher ratsam, sich kontinuierlich über aktuelle Entwicklungen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um steuerliche Vorteile voll auszuschöpfen.

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