Steuertipp 9 - Spenden Schweiz


Das Überreichen von Spenden an gemeinnützige Einrichtungen ist nicht nur ein wunderbarer Akt der Grosszügigkeit, sondern reduziert auch dein steuerbares Einkommen. Entdecke auf Smart eTax alle essenziellen Informationen darüber, wie du Spenden bei deinen Steuern abziehen kannst.
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Spenden bei den Steuern abziehen

Spenden sind eine grossartige Möglichkeit, Gutes zu tun und gleichzeitig Steuern zu sparen. Damit Spenden steuerlich absetzbar sind, müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt werden. In diesem Smart eTax-Blogbeitrag geben wir dir einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen und Regelungen, die du beachten solltest, wenn du deine Spenden steuerlich geltend machen möchtest. Dabei gehen wir auf die Regelungen auf Bundesebene sowie in den einzelnen Kantonen ein, um dir eine umfassende Orientierung zu bieten. So kannst du sicherstellen, dass deine guten Taten auch finanziell honoriert werden.
 

Was sind Freiwillige Zuwendungen?

Freiwillige Zuwendungen sind finanzielle Beiträge oder Spenden von Vermögenswerten, die ohne Gegenleistung an Organisationen oder Einrichtungen geleistet werden. Diese Zuwendungen können an verschiedene Arten von Empfängern gerichtet sein, darunter staatliche Institutionen wie den Bund, Kantone und Gemeinden sowie deren Anstalten, oder an andere juristische Personen in der Schweiz, die aufgrund ihrer öffentlichen oder ausschliesslich gemeinnützigen Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind.
 


Spenden bei den Steuern abziehen ohne Beleg? 

Es ist möglich, sogenannte "Haus- und Türspenden" in der Steuererklärung unter den Abzügen für Spenden und gemeinnützige Zuwendungen zu deklarieren, auch wenn keine Belege vorhanden sind. Dies ist jedoch keine Empfehlung, sondern lediglich ein Versuch, der unter Umständen Erfolg haben könnte. Es ist wichtig, in der Steuerveranlagung zu prüfen, ob dieser Abzug berücksichtigt wurde.

Je nach Kanton ist ein Nachweis der Spendenbelege nicht zwingend erforderlich nachzuweisen. Allerdings kann das Steueramt jederzeit verlangen, dass ein entsprechender Nachweis erbracht werden muss.

 

Smart eTax Tipp

Sammle deine Belege für unterjährige Spenden mit Smart eTax, so geht kein Beleg vergessen oder verloren. Das vereinfacht die Steuererklärung und sorgt dafür, dass du alle möglichen Abzüge geltend machen kannst.



Wie viel Spendenbeiträge kann ich bei den Steuern abziehen?
Zusammenfassung der kantonalen Regelungen

Die meisten Kantone in der Schweiz ermöglichen den Abzug von Spenden bis zu 20 % des Nettoeinkommens bei Privatpersonen oder bei juristischen Personen 20% des Reingewinns. Hier sind einige spezifische Regelungen zusammengefasst:

  • Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Tessin, Uri, Waadt, Wallis, Zug, Zürich: Bis zu 20 % des Nettoeinkommens oder Reingewinns abziehbar, sofern die Zuwendungen insgesamt mindestens 100 CHF betragen.

  • Basel-Landschaft: Unbeschränkte Abzugsfähigkeit.

  • Jura: Bis zu 10 % des Nettoeinkommens oder Reingewinns abziehbar.

  • Neuenburg: Natürliche Personen bis zu 5 % des Nettoeinkommens, juristische Personen bis zu 10 % des Reingewinns.

  • Thurgau: Bis zu einem Reineinkommen von 40.000 CHF maximal 8.000 CHF; bei einem Reineinkommen über 40.000 CHF maximal 20 %, sofern die Zuwendungen insgesamt mindestens 200 CHF betragen.

  • Fürstentum Liechtenstein: Freiwillige Geldleistungen an gemeinnützige, von der Steuerpflicht befreite juristische Personen und besondere Vermögenswidmungen mit Sitz in Liechtenstein, der Schweiz oder einem EWR-Staat können bis zu 10 % des steuerpflichtigen Erwerbs abgezogen werden.

Bitte beachte, dass neben diesen allgemeinen Regelungen auch spezifische Nachweise erforderlich sind. Bewahre daher alle Spendenbescheinigungen sorgfältig auf, um von den steuerlichen Vorteilen profitieren zu können.



Welche Gemeinnützige Organisationen kannst du bei den Steuern abziehen?

Damit ein Spendenabzug möglich ist, solltest du vorab prüfen, ob die Organisation, an die du spenden möchtest, als gemeinnützig oder öffentlich anerkannt ist. Eine zuverlässige Methode zur Überprüfung ist das Zewo-Gütesiegel. Zewo ist eine Stiftung, die vertrauenswürdige Organisationen in der Schweiz prüft und mit einem Gütesiegel auszeichnet. Spenden an eine Organisation mit Zewo-Gütesiegel sind steuerlich immer absetzbar. Du kannst die zertifizierten Organisationen auf der Zewo-Webseite finden.



Weitere Möglichkeiten zur Überprüfung

Nicht alle gemeinnützigen Organisationen sind bei Zewo gelistet. Es gibt jedoch auch andere Wege, um sicherzustellen, dass deine Spende steuerlich absetzbar ist:

  1. Listen der kantonalen Steuerverwaltungen: Manche Kantone führen Listen von Organisationen mit ausschliesslich gemeinnützigem Zweck, die in ihrem Kanton ansässig sind. Diese Listen werden in der Regel auch von anderen Kantonen anerkannt. Hier finden Sie beispielsweise die Listen für die freiwillige Zuwendung Kanton St. Gallen oder den Kanton Luzern.
    Weitere Links zu den jeweiligen Kantonen für die Überprüfung deiner Spenden findest du hier:
    Freiwillige Zuwendungen Graubünden
    Freiwillige Zuwendungen Zürich
    Freiwillige Zuwendungen Thurgau
    Frewillige Zuwendungen Baselland
    Frewillige Zuwendungen Aargau
    Frewillige Zuwendungen Baselstadt
     

  2. Steuerbefreiung der Organisation: Organisationen, die von der Steuer befreit sind, können auch dann zum Spendenabzug berechtigen, wenn sie nicht das Zewo-Gütesiegel tragen. Achte darauf, dass die Organisation nachweislich gemeinnützige oder öffentliche Zwecke verfolgt.



Welche gemeinnützigen Organisationen, sind nicht Abzugsfähig bei den Steuern?

Es gibt auch Organisationen, die zwar steuerbefreit sind, aber deren Spenden nicht steuerlich absetzbar sind. Dazu gehören vor allem Organisationen mit reinem Kultuszweck, wie religiöse Gemeinschaften. Spenden an solche Organisationen sind nur dann abzugsfähig, wenn die Organisation neben dem Kultuszweck auch gemeinnützige oder öffentliche Zwecke verfolgt und deine Spende für diesen Zweck verwendet wird.

Zusammenfassung:

  • Prüfe, ob die Organisation ein Zewo-Gütesiegel trägt.
  • Nutze die Listen der kantonalen Steuerverwaltungen.
  • Stelle sicher, dass die Organisation steuerbefreit ist und gemeinnützige oder öffentliche Zwecke verfolgt.
  • Spenden an Organisationen mit reinem Kultuszweck sind nicht abzugsfähig, es sei denn, sie verfolgen auch gemeinnützige Zwecke.

Mit diesen Schritten können Sie sicherstellen, dass deine Spenden nicht nur Gutes bewirken, sondern auch steuerlich anerkannt werden.

Alle Spendenorganisationen auf einen Blick – nach Kategorien – Die Spendenplattform.ch


Fazit

Spenden sind eine grossartige Möglichkeit, Gutes zu tun und gleichzeitig Steuern zu sparen. Damit deine Spenden steuerlich absetzbar sind, musst du jedoch einige Dinge beachten. Wichtig ist, dass die Spenden an Organisationen gehen, die als gemeinnützig oder öffentlich anerkannt sind. Das Zewo-Gütesiegel hilft dir dabei, solche Organisationen zu identifizieren. Aber auch kantonale Listen können dir zeigen, welche Organisationen zum Abzug berechtigen.

Manchmal ist es möglich, Spenden auch ohne Belege abzuziehen, jedoch ist das keine Garantie und kann je nach Kanton variieren. Bewahre deshalb alle Spendenbescheinigungen gut auf, um auf der sicheren Seite zu sein.

Bei der Höhe des abzugsfähigen Betrags variieren die kantonalen Regelungen. In den meisten Kantonen kannst du bis zu 20 % deines Nettoeinkommens oder Reingewinns abziehen. Spezifische Informationen dazu findest du bei den kantonalen Steuerverwaltungen.

Kurz gesagt: Überprüfe vorab, ob die Organisation steuerbefreit ist und gemeinnützige oder öffentliche Zwecke verfolgt. Dann steht deinem steuerlichen Vorteil nichts mehr im Weg. So kannst du sicher sein, dass deine guten Taten auch finanziell honoriert werden.

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